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Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Haushälter H zündet eine Gardine in Gräfin Gs Villa an, um sich an der garstigen G zu rächen. Die teure Seidengardine brennt lichterloh.
Einordnung
Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
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Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören
T zündet in der Wohnung ihres Verlobten V einen Stapel Zeitungen an, um diese unbewohnbar zu machen. Als die Feuerwehr eintrifft, ist der gesamte Wohnbereich stark verrußt und von Grund auf renovierungsbedürftig. V kann erst nach 8 Wochen wieder einziehen.

Keine individuelle Einrichtungsgarantie - "Eingemeindung"
Der Landtag von NRW beschließt das „Zoffenhausen-Eingemeindungs-Gesetz“ (ZEG), nach dem die kreisangehörige Gemeinde Zoffenhausen gegen ihren Willen Teil der kreisfreien Stadt Stunkstadt werden soll. Zoffenhausen erhält keine Möglichkeit, sich zu dieser Eingemeindung zu äußern.