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Anfechtung nach § 123 BGB – Täuschung bei Schweigen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V möchte seinen alten VW Golf verkaufen. Bei den Verhandlungen mit K verschweigt V, dass das Auto einen reparierten Unfallschaden hat. V und K schließen einen Kaufvertrag. Hätte K von dem Unfall gewusst, hätte er nur einen niedrigeren Preis gezahlt.
Einordnung
Anfechtung nach § 123 BGB – Täuschung bei Schweigen
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V verkauft formwirksam eine Immobilie an K. Er beteuert, sie werde sich mit der Steuerersparnis und den Mieteinnahmen von selbst tragen. Tatsächlich übersteigen die Kosten der Immobilie die Steuereinsparungen und Mieteinnahmen deutlich, was V wusste.
Tatsachen (3) Werbung?
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