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Verbeamtete Lehrer als „Behörde“?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Öffentliche Schule in Niedersachsen. Schülerin S schwatzt mit ihrer Nachbarin. Die verbeamtete Lehrerin L schickt sie deshalb vor die Tür und gibt ihr auf, sich ruhig zu verhalten.
Einordnung
Verbeamtete Lehrer als „Behörde“?
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