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Rechtsnatur
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T möchte das Wohnhaus mit vier Mietparteien in Brand setzen und verursacht dazu einen Kurzschluss an seiner Waschmaschine. Unmittelbar nachdem das Gerät Feuer gefangen hat, überkommt ihn jedoch das schlechte Gewissen, so dass er den Brand mit mehreren Litern Wasser löscht.
Einordnung
Rechtsnatur
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Erheblicher Schaden
T verschafft sich Zugang zu Os Wohnung. Den mitgebrachten Spiritus schüttet T über den fest mit dem Boden verbundenen Teppich im Wohnzimmer und entzündet ihn. Weil T ein schlechtes Gewissen bekommt, löscht er den Teppich. Weitere Schäden entstehen nicht. Der Bodenbelag wäre ohnehin der nächsten Renovierung zum Opfer gefallen, befand er sich doch schon seit mehreren Jahrzehnten in der Wohnung.
Verhinderungshandlung
O hat bei T Schulden. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, vergießt T in der Wohnung der O Benzin und zündet es an. Das Feuer breitet sich zunächst rasch aus, sodass der Holzrahmen Feuer fängt und etliche Möbel verbrennen. T beobachtet das Geschehen und ist der Ansicht, der bereits entstandene Schaden reiche aus, um O zum Einlenken zu bewegen. Deshalb eilt er ins Haus, um eventuell weiterschwelende Brände zu löschen. Dort stellt er fest, dass das Feuer bereits ohne sein Zutun erloschen ist.