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Verhinderungshandlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
O hat bei T Schulden. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, vergießt T in der Wohnung der O Benzin und zündet es an. Das Feuer breitet sich zunächst rasch aus, sodass der Holzrahmen Feuer fängt und etliche Möbel verbrennen. T beobachtet das Geschehen und ist der Ansicht, der bereits entstandene Schaden reiche aus, um O zum Einlenken zu bewegen. Deshalb eilt er ins Haus, um eventuell weiterschwelende Brände zu löschen. Dort stellt er fest, dass das Feuer bereits ohne sein Zutun erloschen ist.
Einordnung
Verhinderungshandlung
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