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Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

einfach
schwer76 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A betreibt in der bayrischen kreisfreien Stadt K eine Kneipe. Weil sie jedes Jahr ihre Steuererklärung nur unvollständig einreicht, widerruft der genervte Sachbearbeiter S des Finanzamtes schließlich As Gaststättenerlaubnis (§ 15 GastG). A hält den Widerruf für nichtig. Ihre erhobene Feststellungsklage ist zulässig.

Einordnung

Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

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