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Suspensiveffekt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gesundheitsamt G erlässt gegen Prinzessin P die Verfügung, dass P ihre Kneipe „Zum Prinzessinnentreff“ wegen Nichteinhaltung der Hygienevorschriften schließen muss. P legt hiergegen Widerspruch ein. Da P die Kneipe weiter betreibt, fordert Gs fleißiger Sachbearbeiter S sie erneut auf, sie zu schließen. Über den Widerspruch hat G jedoch noch nicht entschieden.
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Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Einführung)
Jurastudentin Lawra (L) fragt sich, was es für einen Kläger bedeutet, wenn die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO ausnahmsweise nicht eintritt. Sie möchte wissen, was es mit dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf sich hat.
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
G betreibt ein Restaurant. Aufgrund mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften erlässt Behörde B eine Schließungsanordnung gegenüber G und ordnet die sofortige Vollziehung dieser an. G legt Widerspruch bei B ein.