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LK teilweise unbegründet: Nicht erfüllter ÖR-Vertrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Unternehmerin U braucht in der Gemeinde G mehr Baugrund. G und U schließen einen wirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrag, wonach U günstig ein Grundstück der G pachten kann, sobald sie fünf Auszubildende in ihrem Betrieb eingestellt hat. Nachdem U 3 Azubis eingestellt hat, erhebt sie Leistungsklage, gerichtet auf die Nutzung des Grundstücks. Die Klage ist zulässig.
Einordnung
LK teilweise unbegründet: Nicht erfüllter ÖR-Vertrag
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Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses
Hexe H verspricht Gemeinde G mündlich, kein Besenwerk in der Nachbargemeinde N zu eröffnen. Dafür soll H Subventionen für ihr Besenwerk in G bekommen. H überlegt es sich dann anders. Bevor sie das Werk in N eröffne will sie gerichtlich feststellen lassen, dass eine Verpflichtung gegenüber G nicht besteht.
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
A betreibt in der bayrischen kreisfreien Stadt K eine Kneipe. Weil sie jedes Jahr ihre Steuererklärung nur unvollständig einreicht, widerruft der genervte Sachbearbeiter S des Finanzamtes schließlich As Gaststättenerlaubnis (§ 15 GastG). A hält den Widerruf für nichtig. Ihre erhobene Feststellungsklage ist zulässig.