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Vermögensnachteil 6 - Besitz von Rauschmitteln
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T nötigt O zur Herausgabe von Rauschgift. O händigt ihr das Rauschgift aus.
Einordnung
Vermögensnachteil 6 - Besitz von Rauschmitteln
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Fehlende Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des Verfügungsgegenstandes
T nötigt Dealer O zur Herausgabe von Rauschgift, um ihm eine Lektion zu erteilen. O händigt ihr das Rauschgift aus. T vernichtet daraufhin das Rauschgift, wie sie es von vornherein beabsichtigt hatte.

Individueller Schadenseinschlag 1 - fehlende Verwertungsmöglichkeit
T braucht schnell Geld und zwingt O deshalb, ihm einen wertvollen Ring für € 150.000 abzukaufen (entspricht dem Wert). O muss dafür einen Kredit aufnehmen. Aufgrund der monatlichen Raten kann er seine Miete nicht mehr bezahlen. Zudem kennt O sich nicht mit Schmuck aus und weiß nicht, wie er den Ring zu einem angemessenen Preis veräußern kann.