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Fehlende Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des Verfügungsgegenstandes
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T nötigt Dealer O zur Herausgabe von Rauschgift, um ihm eine Lektion zu erteilen. O händigt ihr das Rauschgift aus. T vernichtet daraufhin das Rauschgift, wie sie es von vornherein beabsichtigt hatte.
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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 9
T hat O "weiche" Drogen im Wert von € 300 verkauft. O hat jedoch bisher nicht gezahlt. T, der von einem wirksamen Vertrag bei weichen Drogen festens ausgeht, bringt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.

Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 1
T fordert O dazu auf, ihm €500 zu geben, da er ihn sonst wegen eines verübten Diebstahls anzeigen würde.