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Kündigung – Außerordentliche, § 627 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Anwalt A verteidigt Frau F in einem zivilrechtlichen Prozess vor Gericht. Da dem A nun aber eine lukrativere Prozessvertretung angeboten wird, will A den bestehenden Vertrag mit der F, einige Tage bevor der Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet, kündigen.
Einordnung
Kündigung – Außerordentliche, § 627 BGB
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