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Schenkung von Todes wegen (§ 2301)

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einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Auf dem Sterbebett bittet Pfarrer P den Vikar V als seinen letzten Wunsch, bestimmte Wertpapiere dem Weihbischof W als ein für den Bonifatiusverein bestimmtes Geschenk zu überbringen. V nimmt die Papiere an sich und bringt sie vier Tage nach dem Tod des P dem W.

Einordnung

Schenkung von Todes wegen (§ 2301)

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