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Schenkung von Todes wegen (§ 2301)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Auf dem Sterbebett bittet Pfarrer P den Vikar V als seinen letzten Wunsch, bestimmte Wertpapiere dem Weihbischof W als ein für den Bonifatiusverein bestimmtes Geschenk zu überbringen. V nimmt die Papiere an sich und bringt sie vier Tage nach dem Tod des P dem W.
Einordnung
Schenkung von Todes wegen (§ 2301)
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Schenkung unter Auflage (§§ 525 ff.)
Vater V schenkt seinem volljährigen Sohn S in notariell beurkundetem Vertrag ein Grundstück unter der Voraussetzung, dass S ihn im Alter auch durch Erträge dieses Grundstücks pflegt. S erklärt sich damit einverstanden.

Schenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
E erbt als Alleinerbin des B ein größeres Vermögen. Da die E aber bereits durch ihren Job als Bänkerin vermögend ist, entschließt sie sich dazu, die Erbschaft ihrer Schwester S zu schenken.