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Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

E bringt ihr E-Bike zu V, damit er es über den Winter verwahrt. Am 01.02. verkauft V das Fahrrad an die gutgläubige K unter Eigentumsvorbehalt. K zahlt am 01.02. die erste Rate und nimmt das Fahrrad sofort mit. Am 01.04. erzählt E der K von dem Vorfall. K bezahlt am 15.04. die letzte Rate.
Einordnung
Gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts beim Eigentumsvorbehalt
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