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Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat – Unterscheidung zwischen erfolgreicher und bloß versuchter (erfolgloser Teilnahme)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die A überredet den T, die O zu erschießen. T schießt auf O, er trifft sie aber nicht. Deshalb kann O fliehen.
Einordnung
Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat – Unterscheidung zwischen erfolgreicher und bloß versuchter (erfolgloser Teilnahme)
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Limitierte Akzessorietät, Rücktritt des Angestifteten wirkt sich nicht auf die Teilnahmestrafbarkeit aus
Die A überredet den T, die O zu erschießen. T schießt auf O, er trifft sie aber nicht. Obwohl er noch mehrmals schießen könnte, und O wie angewurzelt stehen bleibt, gibt er den Plan aus Liebe zu O auf. A ist entsetzt.
Erfolglose Anstiftung
Die A überredet den T, die O in der nächsten Nacht zu erschießen und gibt ihm dafür wertvolle Tipps. Am Abend überlegt T es sich anders und nimmt von dem Vorhaben Abstand. A ist entsetzt.