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Echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), Subjektive Unmöglichkeit Dritter nicht zum Verkauf bereit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft K das Ölgemälde "Klimawandel". K will es am nächsten Tag abholen. Am selben Tag verkauft und übereignet Vs Angestellter A das Gemälde wirksam an Sammlerin S. S ist hin und weg und für kein Geld der Welt bereit, es wieder zurückzugeben.
Einordnung
Echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), Subjektive Unmöglichkeit Dritter nicht zum Verkauf bereit
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Dritter zum Verkauf bereit
V verkauft K das Ölgemälde "Klimawandel". K will es am nächsten Tag abholen. Am selben Tag verkauft und übereignet Vs Angestellter A das Gemälde wirksam für € 4000 an Sammlerin S. Auf Nachfrage ist sie bereit, das Gemälde für €5000 zurückzugeben.
Gattungsschuld, Beschaffung möglich
Händler H hat drei neue Computer des Typs "HX 5" der Herstellerin Birne günstig angekauft. Gamerin G bestellt bei ihm einen solchen Computer, H sagt die Lieferung zu. In der folgenden Nacht brennt die Lagerhalle des H inklusive der drei Computer ab.