4,8(17.023 mal geöffnet in Jurafuchs)
Notarielle Beurkundung (§ 128 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Vater V und Sohn S möchten aufgrund eines persönlichen Zerwürfnisses einen Erbverzicht vereinbaren. S hat ein wenig recherchiert und ist der Ansicht, dass der Erbverzichtsvertrag in Anwesenheit eines Rechtspflegers geschlossen werden muss.
Einordnung
Notarielle Beurkundung (§ 128 BGB)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)
V möchte ihr Hausboot in Hamburg gerne verkaufen. K ist sehr interessiert daran, weil er begeisterter Kreuzfahrer ist und gerne auf dem Wasser residiert. V und K vereinbaren, dass der Vertrag in Schriftform fixiert werden soll.
Fall zur sukzessiven Beurkundung - Jurafuchs
K klettert gerne in den Bergen und möchte von V ein Grundstück in den Alpen kaufen. Dazu besucht K den Notar und beurkundet wirksam sein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages. V lässt seine Annahme zum Abschluss des Kaufvertrages wirksam notariell beurkunden.