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Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation mit Erledigung VOR Klageerhebung: doppelt analoge Anwendung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Apfelweinverkäuferin A beantragt die Zulassung ihres Standes auf dem Sommerfest der Gemeinde G. Ihr Antrag wird eine Woche vor dem Sommerfest abgelehnt. Noch bevor A die Verpflichtungsklage erheben kann, ist das Sommerfest vorbei.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation mit Erledigung VOR Klageerhebung: doppelt analoge Anwendung
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Wiederholungsgefahr (Grundfall)
A veranstaltet eine Demo. Die Behörde meint, das Corona-Sicherheitskonzept der Demo sei unzureichend, und löst die Demo auf. A hat weitere Demos mit dem gleichen Corona-Sicherheitskonzept geplant und will gerichtlich feststellen lassen, dass die Auflösung rechtswidrig war.
Statthaftigkeit der FFK bei rechtsverletzenden Verwaltungsakten, deren Aufhebung ausgeschlossen ist: analoge Anwendung
Die zuständige Baubehörde B erlässt einen materiell rechtmäßigen Baustopp gegenüber A. Allerdings fehlt in dem Bescheid eine Begründung. B hat sich ausführlich mit den Gründen des Baustopps auseinandergesetzt, die Begründung nur versehentlich nicht mitgeschickt. A möchte feststellen lassen, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.