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Statthaftigkeit der FFK bei rechtsverletzenden Verwaltungsakten, deren Aufhebung ausgeschlossen ist: analoge Anwendung

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die zuständige Baubehörde B erlässt einen materiell rechtmäßigen Baustopp gegenüber A. Allerdings fehlt in dem Bescheid eine Begründung. B hat sich ausführlich mit den Gründen des Baustopps auseinandergesetzt, die Begründung nur versehentlich nicht mitgeschickt. A möchte feststellen lassen, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.

Einordnung

Statthaftigkeit der FFK bei rechtsverletzenden Verwaltungsakten, deren Aufhebung ausgeschlossen ist: analoge Anwendung

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