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Kündigung – Außerordentliche, § 626 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Frau F schließt mit Spanischlehrer S einen über ein Jahr befristeten Dienstvertrag für jeweils eine Stunde Spanischunterricht pro Woche gegen eine Bezahlung von €40. S stiehlt bei der F während der ersten zwei Unterrichtsstunden Gegenstände im Wert von €300. Als F hiervon erfährt, kündigt sie den Vertrag gegenüber S am nächsten Tag.
Einordnung
Kündigung – Außerordentliche, § 626 BGB
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