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Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten (Terminologie h.M.)

einfach
schwer89 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Content Note: Dieser Fall enthält einen rassistischen Übergriff.
T überzieht O mit rassistischen Beleidigungen, schlägt ihm heftig ins Gesicht (§ 223 Abs. 1 StGB) und sagt ihm, er solle wieder „dorthin abhauen“, wo er herkomme. O will keine Strafverfolgung des T, sondern die Sache „selbst klären“. Staatsanwalt S aber will T belangen.

Einordnung

Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten (Terminologie h.M.)

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