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Beweisverwertungsverbot für Selbstgespräche
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B ist des Totschlags verdächtig. Da keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten mehr bestehen, wird ordnungsgemäß eine elektronische Überwachung im Auto des B angeordnet. Kurz darauf steigt B alleine in das verwanzte Auto. Auf der Fahrt murmelt er vor sich hin und gibt in diesem Selbstgespräch die Tat zu.
Einordnung
Beweisverwertungsverbot für Selbstgespräche
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