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Einreden gegen die gesicherte Forderung – § 404 BGB; Voraussetzung: Begründetet zur Zeit der Abtretung

einfach
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7. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S kauft bei Lieferanten L Handys. Sie vereinbaren, dass der Kaufpreis in drei Monaten fällig ist. Zudem soll der Kaufpreis für weitere drei Monate gestundet werden, wenn S bis dahin noch keine 600 Handys verkauft hat. L tritt die Forderung einen Monat nach Vertragsschluss an D ab.

Einordnung

Einreden gegen die gesicherte Forderung – § 404 BGB; Voraussetzung: Begründetet zur Zeit der Abtretung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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