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Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Maßnahme gleicher Wirkung – Dassonville
Die belgischen Händler Dassonville führen "Scotch Whisky" von Frankreich nach Belgien ein. Nach belgischem Recht ist für eine Einfuhr eine amtliche Bescheinigung des Herkunftslandes der Waren erforderlich. Die Händler haben aber keine solche Bescheinigung britischer Behörden vorgelegt.
Cassis de Dijon
Rewe beantragt die Genehmigung für die Einfuhr französischen Likörs. Die zuständige Behörde teilt mit, die Einfuhr sei genehmigungsfrei. Allerdings sei der Verkauf verboten, weil der Likör einen Alkoholgehalt von nur 20 % hat. Nach deutschem Recht können nur Branntweine mit min. 32 % in den Verkehr gebracht werden.