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Vereitelung von Zwischenverfügungen - Bösgläubigkeit

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
37 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A kauft bei U am 12.03. eine seltene Diamantkette, die A zwar direkt mitnehmen darf, deren Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U die Kette an ihre Freundin F unter Abtretung des Herausgabeanspruchs. F hat Kenntnis von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A an U den Kaufpreis.

Einordnung

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Bösgläubigkeit

Wie funktioniert Jurafuchs?

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