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Vereitelung von Zwischenverfügungen - Bösgläubigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A kauft bei U am 12.03. eine seltene Diamantkette, die A zwar direkt mitnehmen darf, deren Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U die Kette an ihre Freundin F unter Abtretung des Herausgabeanspruchs. F hat Kenntnis von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A an U den Kaufpreis.
Einordnung
Vereitelung von Zwischenverfügungen - Bösgläubigkeit
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Vereitelung von Zwischenverfügungen - Gutgläubigkeit
A kauft bei U am 12.03. eine Diamantkette, deren Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U unter Abtretung des Herausgabeanspruchs das Amulett an ihre Freundin F. F weiß nichts von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A den Kaufpreis.

Steht dem Anwartschaftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Veräußerer bei Beschädigung der Sache zu?
K erwirbt bei A am 07.03. eine Sonderanfertigung eines gebrauchten Cabrios (Wert: €20.000) zu einem Kaufpreis von €15.000 unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung soll es bei A verbleiben. Am 18.03. kommt es durch As Fahrlässigkeit zu einem Unfall, bei dem das Cabrio vollständig zerstört wird. Am 01.04. bezahlt K die letzte Rate.