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Mangelanzeige und Minderung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Reisende R hat im Rahmen einer Pauschalreise bei V ein Hotel mit separaten sanitären Einrichtungen gebucht. Tatsächlich muss sich R verschmutzte Toiletten mit anderen Reisenden teilen. R informiert V nicht, sondern zahlt einfach nicht. Sie geht davon aus, der Reispreis sei um 100% gemindert.
Einordnung
Mangelanzeige und Minderung
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Minderung (§§ 651i III Nr.6, 651m)
R bucht bei Reiseveranstalter V eine Backpacking-Tour durch Peru. Inbegriffen sind die einzelnen Unterkünfte und Flüge. Als R ankommt muss sie feststellen, dass ihr sorgfältig gepackter Rucksack weder verladen wurde, noch nachgeliefert werden kann. Davon berichtet sie V.

Zeitanteilige Minderung
R bucht bei V Flüge und ein Hotel auf Sardinien. Da das Hotel im Osten der Insel liegt, war R der Ankunftsflughafen F in der Nähe wichtig. Wegen interner Probleme bei F muss das Flugzeug auf dem Flughafen H landen.