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Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Handelsvertreter H zieht trotz Kündigung und Widerruf der Inkassovollmacht Forderungen ein, um sich zu bereichern, indem er den fortwirkenden Rechtsschein ausnutzt.
Einordnung
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 2
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Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
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