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Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

O hat T eine rechtsgeschäftliche Vollmacht (§ 164 BGB) für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des Vollmachtgebers O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.
Einordnung
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
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Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 2
O hat T Prokura für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.

Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis
Rechtsanwalt R wurde von Mandantin M damit beauftragt, in einer Verkehrsunfallsache Schadensersatzansprüche der M in Höhe von €11.000 geltend zu machen und zur Not einzuklagen. Obwohl M ihn ermahnt, klagt R nicht, sodass, wie er weiß, die Forderung verjährt.