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Erschließung gesichert: Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauherr B möchte die letzte Baulücke in einem Wohngebiet mit einem Haus bebauen. Das Grundstück ist mit Elektrizität und Wasser versorgt sowie an die Abwasserbeseitigung angeschlossen.
Einordnung
Erschließung gesichert: Grundfall
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Erschließung gesichert: Abwandlung 1
Bauherrin B möchte in einem Neubaugebiet ein Haus bauen. Das Grundstück ist ans Straßennetz angeschlossen und mit Elektrizität und Wasser versorgt. Weitere Erschließungsanlagen hält B nicht für erforderlich.
Erschließung gesichert: Abwandlung 2
Bauherr B möchte in einem Neubaugebiet ein Haus bauen. Die Erschließungsanlagen werden erst bei Fertigstellung des Hauses vorhanden sein.