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Garten-Öltank als wesentlicher Wohnhausbestandteil
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E und A sind Nachbarinnen. Nach Absprache erlaubt E der A, ihren Öltank auf dem Grundstück der E zu vergraben. Der Öltank ist mit der Heizung im Haus der A verbunden. E glaubt nun, sie sei Eigentümerin des Öltanks.
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Scheinbestandteile
P pachtet von V ein leeres Grundstück, das im Eigentum der V steht. Dabei ist P berechtigt, während der Dauer des Pachtvertrags eine Scheune auf dem Grundstück zu errichten, um dort seine Werkzeuge zu verstauen. P errichtet die Scheune.
Solaranlagen
Klimaaktivistin P pachtet von E ein Grundstück, auf dem sie für die Dauer der Pachtzeit von 5 Jahren eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung errichtet. E meint, er sei Eigentümer der Photovoltaikanlage geworden.