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Tatsachen (3) Werbung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V möchte den Umsatz seines Haushaltswarengeschäfts steigern. Er bewirbt einen seiner Staubsauger als den Besten der Welt. K vertraut darauf und kauft den Staubsauger. Der Staubsauger ist nicht der Beste der Welt.
Einordnung
Tatsachen (3) Werbung?
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Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum
V will K eine seiner wertlosen Sammelkarten verkaufen. Daher spiegelt V dem K wahrheitswidrig vor, dass die Karte einen hohen Sammlerwert hat und K mit einem Weiterverkauf Gewinn machen wird. K ist begeistert und willigt ein.
Bewerbungsgespräch (Schwangerschaft)
M sitzt bei A im Bewerbungsgespräch. A fragt, ob M schwanger ist oder werden will, da er „keine Ausfälle gebrauchen kann“. M verneint dies, obwohl sie weiß, dass sie schon im zweiten Monat schwanger ist und fügt hinzu, dass sie Kinder nicht leiden kann. A stellt M daraufhin ein.