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Statthaftigkeit: formelle Fehler der Zwangsvollstreckung

einfach
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7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €1.000. Der mit der Zwangsvollstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher Z nimmt S einen goldenen Ring weg. S will gegen die Vollstreckung in den Ring vorgehen mit der Begründung, es sei sein Ehering.

Einordnung

Statthaftigkeit: formelle Fehler der Zwangsvollstreckung

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