4,6(30.172 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – kein Schutzzweckzusammenhang
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T schießt aus dem Seitenfenster auf den Pkw des O. Zwei Projektile durchschlagen die Karosserie (Wertminderung: €3.000). Es kommt weder zu einer Fahrzeugerschütterung noch ist O in seiner Fahrsicherheit beeinträchtigt.
Einordnung
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – kein Schutzzweckzusammenhang
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff („Pervertierung“) – Rechtsgut nicht verletzt
F und T wollen einen Versicherungsschaden an Fs Pkw herbeiführen. Dazu fährt T mit einem bei O gemieteten Pkw absichtlich auf den am Straßenrand geparkten Pkw der F auf. Am Pkw der O entsteht ein bedeutender Sachschaden.
§ 315b Abs. 1 StGB: Vorsatz-Vorsatz-Kombination
Um O einen Denkzettel zu verpassen, durchtrennt T am Pkw der O den Bremsschlauch. Da O nicht bremsen kann, kollidiert sie mit einer Wand und erleidet Prellungen. Eigentlich wollte T ihr nur einen Schrecken einjagen.