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§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – kein Schutzzweckzusammenhang

einfach
schwer76 % lösen richtig
7. Mai 2026
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T schießt aus dem Seitenfenster auf den Pkw des O. Zwei Projektile durchschlagen die Karosserie (Wertminderung: €3.000). Es kommt weder zu einer Fahrzeugerschütterung noch ist O in seiner Fahrsicherheit beeinträchtigt.

Einordnung

§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – kein Schutzzweckzusammenhang

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

Examenstreffer Berlin/Brandenburg 2025

Wie funktioniert Jurafuchs?

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