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§ 315b Abs. 1 StGB: Vorsatz-Vorsatz-Kombination
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Um O einen Denkzettel zu verpassen, durchtrennt T am Pkw der O den Bremsschlauch. Da O nicht bremsen kann, kollidiert sie mit einer Wand und erleidet Prellungen. Eigentlich wollte T ihr nur einen Schrecken einjagen.
Einordnung
§ 315b Abs. 1 StGB: Vorsatz-Vorsatz-Kombination
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