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Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Um das Geschäft anzukurbeln, versendet die Live Veranstaltungs-GmbH (L-GmbH) Flyer an ehemalige Kunden, in denen sie Tickets für ein Konzert zu gutem Preis anbietet. Eine Woche später erhält die L-GmbH einen Brief von A. A möchte ein Ticket erwerben. Die L-GmbH versäumt es, A zu antworten, dass keine Tickets mehr verfügbar sind.
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K hat bei der Deutschen Bank AG ein Wertpapierdepot, aber bisher noch keine Aktien. Nachdem sie kürzlich von Jeff Bezos‘ und Richard Bransons Start in den Weltraumtourismus gehört hat, fühlt sie sich inspiriert. K beauftragt ihre Bank, Virgin Galactic Aktien im Wert von €50.000 für sie zu kaufen. Die Bank reagiert nicht.

Frist - Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
Beklagter B hat entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will. Es ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn, das dem Klägervertreter am Freitag, 08.10. und dem Beklagtenvertreter am Donnerstag, 07.10. zugeht. B legt Einspruch ein. Dieser geht dem Gericht am Freitag, 22.10. zu.