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Rücknahme, wenn VA einmalige Geldleistung gewährt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Unternehmerin U erhält von Gemeinde G einen Subventionsbescheid. G fällt später auf, dass dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen war: U erfüllt nicht die rechtlichen Fördervoraussetzungen und hätte die Subvention rechtmäßig nicht erhalten dürfen. G hebt den Förderbescheid auf.
Einordnung
Rücknahme, wenn VA einmalige Geldleistung gewährt
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Vertrauensschutz wegen Verbrauchs der Leistung
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§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VwVfG: Ausgleich des Vermögensnachteils
C will in ihrem Garten ein Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben rechtswidrig ist und nimmt die Genehmigung zurück. C hat bereits Baumaterial gekauft und einen Architekten beauftragt.