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§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VwVfG: Ausgleich des Vermögensnachteils

einfach
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7. Mai 2026
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

C will in ihrem Garten ein Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben rechtswidrig ist und nimmt die Genehmigung zurück. C hat bereits Baumaterial gekauft und einen Architekten beauftragt.

Einordnung

§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VwVfG: Ausgleich des Vermögensnachteils

Wie funktioniert Jurafuchs?

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