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§ 145 BGB, Bindung an den Antrag

einfach
schwer79 % lösen richtig
7. Mai 2026
21 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V schickt K eine E-Mail, in der sie der K eine wertvolle Perlenkette für €200 zum Kauf anbietet. Kurz darauf signalisiert Vs Tochter T Interesse an dieser Kette. V fragt sich, ob sie an das Angebot, das sie K gemacht hat, gebunden ist.

Einordnung

§ 145 BGB, Bindung an den Antrag

Wie funktioniert Jurafuchs?

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