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§ 145 BGB, Bindung an den Antrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V schickt K eine E-Mail, in der sie der K eine wertvolle Perlenkette für €200 zum Kauf anbietet. Kurz darauf signalisiert Vs Tochter T Interesse an dieser Kette. V fragt sich, ob sie an das Angebot, das sie K gemacht hat, gebunden ist.
Einordnung
§ 145 BGB, Bindung an den Antrag
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Freibleibendes Angebot – invitatio ad offerendum
Ohne mit ihm vorher in Kontakt getreten zu sein, bietet V dem K „freibleibend“ 100 Smartphones zum Preis von €8.000 per Brief an.

Freibleibendes Angebot (Spezialfall)
T bittet L am 1.3. um ein Angebot zum Chartern eines Flugzeugs in der ersten Augustwoche. L teilt T am 3.3. mit, sie biete „freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit“ am 2.8. eine Caravelle als Tagesflug (€10.000) an. T reserviert das Flugzeug am 5.3. Am 30.06. teilt L der T mit, dass doch kein Flugzeug verfügbar sei.