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Abgrenzung Eventualvorsatz/ bedingte Fahrlässigkeit („Steinwürfe von Autobahnbrücke“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und K werfen drei 20-30 kg schwere Steine von einer Brücke auf die Fahrstreifen der B9. A und B überfahren mit 130 km/h die Steine. Bei A wird das Vorderrad herausgerissen, bei B die Vorderachse zerstört. Beide können ihre Autos ohne weitere Kollision zum Stehen bringen.
Einordnung
Abgrenzung Eventualvorsatz/ bedingte Fahrlässigkeit („Steinwürfe von Autobahnbrücke“)
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