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19-Jähriger bitte darum, die Nacht nicht zu Hause verbringen zu müssen.
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 19-jährige Karl wird morgens auf den Stufen des Jugendamtes angetroffen. Er ist stark alkoholisiert und wirkt verwirrt. Karl bittet darum, einige Nächte aufgenommen zu werden.
Einordnung
19-Jähriger bitte darum, die Nacht nicht zu Hause verbringen zu müssen.
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Fall zur Frage: Wer sind eigentlich die Personensorge- / Erziehungsberechtigten und was ist der Unterschied
Carmen (12 Jahre) gibt an, immer wieder Opfer häuslicher Gewalt zu sein. Das Jugendamt bringt sie aufgrund ihres Wunsches in einem Mädchenhaus unter. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes erreicht Carmens Mutter wiederholt nicht. Nur der Stiefvater von Carmen meldet sich am Telefon.

Lebensgefahr für zweimonatigen Säugling/ Inobhutnahme bei dringender Gefahr (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII)
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