(Parkplatz): 88 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 88 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema (Parkplatz) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema (Parkplatz)
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Regress
L vergisst infolge eines Elterngesprächs, dass sie Pausenaufsicht hat. Kollege K erinnert sie. Da die Pause nur noch 5 Min dauert, bleibt L im Lehrerzimmer. In den letzten Minuten der Pausenzeit verletzt sich O auf dem Pausenhof.
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
A und B wollen O berauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. A hält hierbei für möglich und akzeptiert, dass O durch die Drosselung sterben könnte. Ihm ist Os Tod aber höchst unerwünscht. O stirbt.
Jungbullenfall (BGH, Urt. v. 11.01.1971 = BGHZ 55, 176): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der Jungbullen-Fall ist seit der Entscheidung des BGH im Jahr 1971 ein absoluter Klausur- und Examensklassiker, der jedem bekannt sein muss. Ein Dieb stiehlt einem Bauern zwei Jungbullen und verkauft sie an einen gutgläubigen Fleischfabrikanten, der die Jungbullen zu Dosenfleisch verarbeitet. Der Bauer will nun gegen den Fleischfabrikanten Ansprüche geltend machen. Die Entscheidung befasst sich zentral mit Rechtsproblemen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts. Insbesondere geht es um den sogenannten Vorrang der Leistungsbeziehungen im Rahmen der Kondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).
Die neuesten Fälle zum Thema (Parkplatz)
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Jungbullenfall (BGH, Urt. v. 11.01.1971 = BGHZ 55, 176): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der Jungbullen-Fall ist seit der Entscheidung des BGH im Jahr 1971 ein absoluter Klausur- und Examensklassiker, der jedem bekannt sein muss. Ein Dieb stiehlt einem Bauern zwei Jungbullen und verkauft sie an einen gutgläubigen Fleischfabrikanten, der die Jungbullen zu Dosenfleisch verarbeitet. Der Bauer will nun gegen den Fleischfabrikanten Ansprüche geltend machen. Die Entscheidung befasst sich zentral mit Rechtsproblemen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts. Insbesondere geht es um den sogenannten Vorrang der Leistungsbeziehungen im Rahmen der Kondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).
asdf

Der Unrechtsstaat der NS-Zeit
Während der Zeit des Nationalsozialismus veränderte sich das deutsche Strafrecht: Deutschland wurde zum Unrechtsstaat.

Römisches Sachenrecht Grundlagen
Der Begriff der Sache im römischen Recht, "Res" kann dreierlei Bedeutung haben: (1) die einzelne, abgegrenzte körperliche Sache, in der Art des § 90 BGB, (2) jeder Gegenstand eines Rechts oder eines Zivilprozesses (Rechtsobjekte) und (3) auch das Vermögen als ganzes. Relevant für das Sachenrecht ist einzig die erste Kategorie, mit der Ausnahme der Sklaven, welche auch Rechtsobjekt sein können. Nur an diesen kann Eigentum (dominum, bzw. proprietas) begründet und gehalten werden. Beurteile folgende Aussagen zum römischen Sachenrecht.
Klimawandel
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Erdtemperatur in Grad Celsius und den CO2-Gehalt der Atmosphäre in PPM (Parts per Million) infolge der Verbrennung fossiler Brennstoffe (z.B. Kohle, Öl, Erdgas) durch den Menschen. Unabhängige Studien zeigten, dass der höhere CO2-Gehalt für den Temparaturanstieg mitverantwortlich ist.

Obligationenrecht Teil 1 Grundlagen
Das römische "Schuldrecht" wird als Obligationenrecht bezeichnet. Viele Rechtsinstitute des Obligationenrechts, insbesondere die Vertragstypen finden ihre Fortsetzung im deutschen BGB. Aus seiner Entstehungsgeschichte ergeben sich dennoch einige wesentliche strukturelle Unterschiede zum heute geltenden Recht.
(Parkplatz): Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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