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Selbstgefährdung („Psycholysefall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arzt A verteilt an die Teilnehmer einer sog. Psycholyse-Sitzung illegale Drogen. Diese sollen ermöglichen, an unbewusste Inhalte der Psyche zu gelangen. Alle wissen, dass die Therapie nicht anerkannt ist und die Drogen illegal sind. Teilnehmer T erleidet (wie schon bei früheren Sitzungen mit A) Halluzinationen und Spasmen.
Einordnung
Psycholysefall (BGH NStZ 2011, 341 - Selbstgefährdung)
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