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Selbstgefährdung („Psycholysefall“)

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer57 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Arzt A verteilt an die Teilnehmer einer sog. Psycholyse-Sitzung illegale Drogen. Diese sollen ermöglichen, an unbewusste Inhalte der Psyche zu gelangen. Alle wissen, dass die Therapie nicht anerkannt ist und die Drogen illegal sind. Teilnehmer T erleidet (wie schon bei früheren Sitzungen mit A) Halluzinationen und Spasmen.

Einordnung

Psycholysefall (BGH NStZ 2011, 341 - Selbstgefährdung)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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