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Ergänzende Vertragsauslegung (1)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B vereinbaren vertraglich den Tausch ihrer Fachbuchhandlungen. Kurze Zeit später eröffnet B unerwartet neben seiner früheren "Leseratte" die "Neue Leseratte". A beruft sich auf ein - zwischen A und B nie besprochenes und vertraglich nicht festgelegtes - Konkurrenzverbot.
Einordnung
Ergänzende Vertragsauslegung (1)
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Ergänzende Vertragsauslegung
Tabakhändler T verpachtet P sein Tabakwarengeschäft. Vertraglich ist es T untersagt, in demselben Gebäude einen Laden gleicher Art zu betreiben. T eröffnet vor dem Haus einen Kiosk und verkauft dort Tabakwaren.
Ergänzende Vertragsauslegung (3)
Einsiedler E vereinbart zum Schutz seiner Privatsphäre mit Nachbar N, dass dieser an der dem E zugewandten Hauswand keine Fenster anbringt. N lässt dort zur Belichtung milchige Glasbausteine einbauen.