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Auslegung der Willenserklärung: 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Auslegung der Willenserklärung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs Illustration zum Bordeaux-Fall (AG Bad Canstatt 16.3.2012 , 12 C 3263/11): Eine Frau möchte einen Flug nach Porto buchen. Aufgrund ihres starken Akzents versteht die Angestellte "Bordeaux" und bucht einen Flug nach Bordeaux.
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Bordeaux-Fall (AG Bad Canstatt 16.3.2012 , 12 C 3263/11): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Jurafuchs Illustration zum Fall zum Schulbeispiel "Halver Hahn": Ein Gast bestellt in Köln einen „Halven Hahn“, und freut sich auf ein halbes Hähnchen. Er bekommt ein Käsebrötchen.
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Fall zum Schulbeispiel "Halver Hahn": examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

A bestellt in Köln einen „Halven Hahn“, und freut sich auf ein halbes Hähnchen. Er bekommt ein Käsebrötchen. Wirt W erklärt ihm, man verstehe in Köln unter einem „Halven Hahn“ ein Käsebrötchen.

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"Tel Quel" (Verkehrssitte)

Händler V macht Händler K ein Angebot über 10 Körbe Erdbeeren „tel quel“. K nimmt dieses Angebot an. „Tel quel“ bedeutet im Handelsverkehr, dass der Käufer die Ware so zu nehmen hat, wie sie ausfällt. K kennt diese Verkehrssitte nicht.

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Falschbezeichnung beim Vertragsschluss – falsa demonstratio non nocet („Haakjöringsköd“)

K möchte Walfleisch kaufen. Er nimmt Vs Angebot über den Kauf einer Kiste „Haakjöringsköd“ an. V und K gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich dabei um eine Bezeichnung für Walfleisch handele. In Wahrheit heißt es aber "Haifischfleisch". V liefert Haifischfleisch.

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Ergänzende Vertragsauslegung (3)

Einsiedler E vereinbart zum Schutz seiner Privatsphäre mit Nachbar N, dass dieser an der dem E zugewandten Hauswand keine Fenster anbringt. N lässt dort zur Belichtung milchige Glasbausteine einbauen.

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Ergänzende Vertragsauslegung

Tabakhändler T verpachtet P sein Tabakwarengeschäft. Vertraglich ist es T untersagt, in demselben Gebäude einen Laden gleicher Art zu betreiben. T eröffnet vor dem Haus einen Kiosk und verkauft dort Tabakwaren.

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Ergänzende Vertragsauslegung (1)

A und B vereinbaren vertraglich den Tausch ihrer Fachbuchhandlungen. Kurze Zeit später eröffnet B unerwartet neben seiner früheren "Leseratte" die "Neue Leseratte". A beruft sich auf ein - zwischen A und B nie besprochenes und vertraglich nicht festgelegtes - Konkurrenzverbot.

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Der "1. Stock"

US-Amerikaner M mietet über das Internet eine Wohnung in Berlin-Charlottenburg bei V. Laut Inserat befindet sich die Wohnung „im 1. Stock“. Bei seinem Einzug ist M empört. In den USA sei der „1st floor“ das Erdgeschoss.

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Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?

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Vertauschte Grundstücke (falsa demonstratio bei formgebundenen Rechtsgeschäften)

V ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 13 und 31. K interessiert sich für Nr. 13. Vor dem Notar bietet V irrtümlich das „Grundstück Nr. 31“ zum Verkauf an. K willigt (ebenfalls im Irrtum) ein.

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Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen: Testament

O hat einen Weinkeller, den er seine „Bibliothek“ nennt. Nach dem Tod des O taucht ein Testament auf, in dem O seinem Weinfreund E die „Bibliothek“ vermacht. Die Erben des O meinen, dass man darunter die Bücher verstehen müsse.

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Anfechtung wegen Inhaltsirrtums – Toilettenpapier–Fall

Toilettenpapier-Fall: Anfechtung wegen Inhaltsirrtums

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Klavierkauf als verdecktes Waffengeschäft (falsa demonstratio non nocet)

V und K verhandeln über eine Waffenlieferung. Aus Geheimhaltungsgründungen vereinbaren beide Codenamen für verschiedene Waffentypen. Das Sturmgewehr AK-47 wollen sie „Klavier“ nennen. V macht K ein Angebot über 100 Klaviere.

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Auslegung eines Kündigungsschreibens

M ist Mieter von V. Er entschließt sich auszuziehen und schreibt daher V einen Brief mit dem Inhalt: „Ich habe eine bessere und billigere Wohnung gefunden, weshalb wir uns zum Monatsende trennen müssen.“