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Nr. 1: Gehör (Taubheit auf einem Ohr genügt nicht)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Während eines Kneipenabends gerät T außer sich und schlägt mehrfach mit einem Bierkrug gegen den Kopf des O. Die schweren Schläge führen dazu, dass O auf dem rechten Ohr taub wird.
Einordnung
Nr. 1: Gehör (Taubheit auf einem Ohr genügt nicht)
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