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Anspruch gegen den Dritten auf Übertragung des gepfändeten Gegenstands

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7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S verkauft und übereignet D einen Ring. Der Ring bleibt zunächst bei S. Später bemerkt S, dass er sich beim Preis verschrieben hat und erklärt gegenüber D die Anfechtung des Kaufvertrags. G hat eine titulierte Forderung gegen S und lässt den Ring pfänden. D will dagegen vorgehen.

Einordnung

Anspruch gegen den Dritten auf Übertragung des gepfändeten Gegenstands

Wie funktioniert Jurafuchs?

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