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Verzug bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Stammkundin J kauft bei V einen Habersack. V liefert nicht. J mahnt V am 15.3. V erwidert am Folgetag, J solle erstmal ihre übrigen offenen Rechnungen bezahlen. J zahlt und V liefert am 31.3. Da J bereits am 20.3 einen Habersack mieten musste, verlangt sie Ersatz der Mietkosten.
Einordnung
Verzug bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts
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Verzugseintritt beim gegenseitigen Vertrag
K kauft am 6.12. von V einen Glühweintopf, der am selben Tag geliefert werden soll. Als V den Topf vorbeibringt, kann K nicht zahlen. V nimmt die Maschine wieder mit. K entgehen an dem Tag €800 Einnahmen.
Inhalt der Mahnung I – Anfrage über Leistungsbereitschaft
H bestellt für Einkaufstouren bei V ein E-Bike. Als es nicht zeitnah geliefert wird, schreibt sie V einen Brief und fragt, ob V das Rad noch liefern werde. Der Brief geht am 15.3 bei V ein. Am 30.3. liefert V das Rad. Zwischenzeitlich war H immer mit dem Bus einkaufen. Die Kosten hierfür will H ersetzt.