Jurafuchs

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Mehraufwendungen, § 304 BGB

einfach
schwer78 % lösen richtig
7. Mai 2026
42 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K kauft bei V einen Rollentrainer für ihr Rennrad. V soll ihn am nächsten Tag um 11 Uhr liefern. Als V pünktlich klingelt, liegt K noch im Bett und macht nicht auf. Später ruft sie bei V an und bittet um erneute Lieferung. V möchte zunächst ihre Anfahrtskosten (€100) ersetzt haben.

Einordnung

Mehraufwendungen, § 304 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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