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Bundesverfassungsgericht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bürger B hat gestern einen Strafzettel bekommen und sieht sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt. Dagegen will er sich sofort vor dem Bundesverfassungsgericht wehren.
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Aktives Kommunalwahlrecht für Minderjährige
In der Stadt H im Bundesland L fanden kürzlich Kommunalwahlen statt, an der auch Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet hatten, teilnehmen durften. Bürger B ist der Meinung, nur Volljährige dürften wählen.
Wahlrechtsausschluss von Vollbetreuten und schuldunfähig untergebrachten Straftätern nach § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F. – Wahlrecht nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
A hat einen Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten. B ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Beide waren deshalb von der letzten Bundestagswahl ausgeschlossen (§ 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F.). Sie halten dies für verfassungswidrig.