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Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S ärgert sich über seine Nachbarn und entschließt sich spontan, seine Wohnung zu kündigen. Er gibt den Brief mit der Kündigung an V vormittags bei der Post auf. Am Nachmittag bereut er seinen Entschluss. Er ruft V an und erklärt, an der Kündigung nicht festhalten zu wollen.
Einordnung
Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.
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Wirksamwerden – gleichzeitiger Zugang Willenserklärung und Widerruf
F will Veränderung. Sie schreibt Vermieter V eine Kündigung, die sie in den Postbriefkasten einwirft. Kurz darauf bereut F dies, sie liebt die Wohnung doch so sehr. F schickt noch einen Widerruf los. V erhält am Tag danach beide Briefe auf einmal. Stressbedingt liest er nur die Kündigung.
Frühere Kenntnisnahme des später zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung – Wirksamkeit einer Willenserklärung
Vermieter V ist von Montag bis Freitag auf Dienstreise. Am Dienstag wirft Postbote P eine Kündigung des Mieters M in Vs Briefkasten. Am Donnerstag wirft P eine Widerrufserklärung des M bei V ein. Nach seiner Rückkehr nimmt V den Widerruf vor der Kündigung zur Kenntnis.