Abgabe und Zugang von Willenserklärungen: 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Abgabe und Zugang von Willenserklärungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Einschreiben wird nicht abgeholt – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung
M will dem Vermieter V kündigen und weist ihn bereits mündlich darauf hin. Die Kündigung muss bis zum 3.3. schriftlich erklärt werden. M schickt sie als Einschreiben. Postbote P trifft V am 2.3. nicht an. Trotz Abholkarte holt V es aus Nachlässigkeit nicht ab. Das Einschreiben wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist am 14.3. an M zurückgeschickt.
Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)
Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.
Dem Erklärenden bekannte Sprachbarriere auf Empfängerseite
V kündigt seinem ausländischen Mieter M mündlich den Geschäftsraummietvertrag. Weil M, wie V weiß, nicht Deutsch spricht, versteht M den V nicht, nickt aber höflich.
Wirksamwerden – Abgabe und Zugang bei mündlicher Willenserklärung
G bucht telefonisch im Hotel des H ein Zimmer für den 5.5. H sagt die Buchung zu. Als G am 5.5. eintrifft, ist das Hotel voll besetzt. H hatte sich am Telefon verhört und für den 15.5. ein Zimmer reserviert.
Dem Erklärenden nicht bekannte Schwerhörigkeit des Empfängers
K bestellt bei V telefonisch 200 t Weizen. V ist, was K nicht weiß, schwerhörig. V versteht "100 t" und sagt der Lieferung zu.
Adressat verstirbt vor Zugang
Vermieter V schickt Mieter M postalisch eine Kündigungserklärung. Bevor die Kündigung zugeht, verstirbt M. Alleiniger Erbe ist E. E lebt im Ausland.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
J ist 15 Jahre alt und hat vor Kurzem seinen Mofa-Führerschein gemacht. T übergibt J ein schriftliches Kaufangebot. Darin bietet er J sein altes Piaggio Ciao (Baujahr 1975) zum Preis von €500 an.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Die 16-jährige M hat von Vermieter V eine Garage gemietet, in der sie alte Mofas repariert. V will die Garage für sein neues Auto nutzen. Da er weiß, dass M minderjährig ist, händigt V der M eine an ihre Eltern (E) gerichtete Kündigung aus und bittet M um Übergabe an die E.
Vorübergehende Störung der Geistesfähigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB) beim Empfänger
Mieter M hat Freunde zu sich nach Hause eingeladen, um zu grillen und sich anschließend zu betrinken. Vermieter V wirft am Nachmittag durch den Briefschlitz von Ms Haustür die Kündigung. M zerfetzt das Schreiben ungelesen im volltrunkenen Zustand (3,0 Promille).
Geisteskrankheit tritt nach Abgabe der Willenserklärung ein (§ 130 Abs. 3 BGB)
Mieter M schreibt am 26.12. seinem Vermieter V einen Brief, dass er zum 31.3. kündige. Am 31.12. wirft M den Brief in den Postbriefkasten. Am 1.1. wird M dauerhaft geisteskrank. Am 3.1. wird der Brief an V zugestellt.
Geisteskrankheit tritt vor Abgabe der Willenserklärung ein (§ 130 Abs. 3 BGB)
Mieterin M verfasst am 26.12. an ihren Vermieter V einen Brief, dass sie zum 31.3. kündigt. Am 31.12. wird M dauerhaft geisteskrank. Am 1.1. wirft M den Brief in den Postbriefkasten. Er wird dem V am 3.1. zugestellt.
GmbH-Geschäftsführer als besonderer Empfangsvertreter (§ 35 Abs.1, Abs. 2 S. 2, 3 GmbHG)
Obsthändler O möchte von der Südfrüchte-Import-GmbH 500 kg südamerikanische Fair-Trade-Bananen erwerben. Er schickt die Bestellung per E-Mail an den Geschäftsführer G der GmbH.
Bevollmächtigter als Empfangsvertreter (§ 164 Abs. 3 BGB)
Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Arbeitgeber G will dem Arbeitnehmer N per Einschreiben kündigen. N hat seine Ehefrau E dazu angehalten, Postsendungen von G nicht anzunehmen. Als Postbote P der E das Kündigungsschreiben übergeben will, verweigert E, wie von N angewiesen, die Annahme.
Annahmeverweigerung des Empfangsboten ohne Einflussnahme des Adressaten
M will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Die Kündigung muss bis zum 31.3. zugehen. Am Mittag des 31.3. trifft M den V nicht an. M möchte die Kündigung der Ehefrau E des V übergeben. E fühlt sich jedoch überfordert und verweigert die Annahme der Kündigung.
Erklärungsbote (Kleinkind)
M will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Die Kündigung muss bis zum 31.3. erfolgen. Am Mittag des 31.3. trifft M den V nicht an. Er übergibt die Kündigung dem vierjährigen Sohn S des V, der im Garten spielt. S verbuddelt die Kündigung im Sandkasten.
Empfangsbote leitet nicht weiter
S will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Nach dem Mietvertrag muss die Kündigung bis zum 31.3. erfolgen. S trifft am Morgen des 31.3. Vs Ehefrau F bei Lidl. Er gibt F die Kündigung und bittet um Weitergabe. Heimlich wirft F die Kündigung noch im Supermarkt weg.
Übergabe einer Willenserklärung mithilfe eines Empfangsboten
S will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Nach dem Mietvertrag muss die Kündigung bis zum 31.3. erfolgen. S trifft am Morgen des 31.3. Vs Ehefrau F bei Lidl, die mit V zusammen wohnt. Er gibt F die Kündigung und bittet sie um Weitergabe an V.
Wirksamwerden – tatsächliche Kenntnis vor Zugang und Widerruf
Verkäufer V bestellt bei Großhändler G Freitag um 22 Uhr per E-Mail 30 Tische. Regulär hat G samstags geschlossen. G ist diesen Samstag zufällig im Büro, liest die E-Mail und leitet die Bestellung an den Hersteller weiter. Sonntagfrüh storniert V die Bestellung bei G per E-Mail.
Frühere Kenntnisnahme des später zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung – Wirksamkeit einer Willenserklärung
Vermieter V ist von Montag bis Freitag auf Dienstreise. Am Dienstag wirft Postbote P eine Kündigung des Mieters M in Vs Briefkasten. Am Donnerstag wirft P eine Widerrufserklärung des M bei V ein. Nach seiner Rückkehr nimmt V den Widerruf vor der Kündigung zur Kenntnis.
Wirksamwerden – gleichzeitiger Zugang Willenserklärung und Widerruf
F will Veränderung. Sie schreibt Vermieter V eine Kündigung, die sie in den Postbriefkasten einwirft. Kurz darauf bereut F dies, sie liebt die Wohnung doch so sehr. F schickt noch einen Widerruf los. V erhält am Tag danach beide Briefe auf einmal. Stressbedingt liest er nur die Kündigung.
Widerruf erfolgt mit anderem Medium als die zu widerrufende Erklärung.
S ärgert sich über seine Nachbarn und entschließt sich spontan, seine Wohnung zu kündigen. Er gibt den Brief mit der Kündigung an V vormittags bei der Post auf. Am Nachmittag bereut er seinen Entschluss. Er ruft V an und erklärt, an der Kündigung nicht festhalten zu wollen.
Fall unter Anwesenden, situative Schwerhörigkeit des Erklärungsempfängers offensichtlich.
A und B arbeiten beim Bodenpersonal am Flughafen Berlin-Tegel. Nach Abfertigung einer easyJet-Maschine bietet A dem B sein gebrauchtes iPhone SE an. B nickt höflich, hat aber wegen des startenden Flugzeugs kein Wort verstanden.
Einführungsfall: Nicht verkörperte (mündliche/fernmündliche) WE
K geht zur Bäckerin V und verlangt ein Stück Sachertorte. V nickt und verpackt K das gewünschte Tortenstück.
Zugang einer E-Mail, die vor Kenntnisnahme versehentlich gelöscht wird
Kunde K will das Angebot von Unternehmer U annehmen. Er schickt U Montagfrüh per E-Mail eine Annahmeerklärung. Montagabend ist U im Aufräumfieber. Versehentlich löscht er alle in seinem E-Mail-Account befindlichen E-Mails. Darunter befindet sich auch die ungelesene E-Mail des K.
Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung
V lehnt die Annahme eines Briefes des M ab, weil der Briefträger Nachporto verlangt. Der Brief geht zurück. M schickt ihn erneut, diesmal ausreichend frankiert. Die darin enthaltene Kündigung geht bei V erst drei Tage später und damit nach Ablauf der Kündigungsfrist zu.
Brief mit richtiger Adresse, aber falschem Namen
A möchte B eine Kündigung schicken. Er schreibt auch Bs Adresse auf den Umschlag, nur leider versehentlich nicht seinen Namen, sondern den des C. Der Briefträger wirft den Brief aufgrund der Adresse trotzdem in den persönlichen Briefkasten des B.
Wirksamwerden – Zugang: Kündigung auf Türkisch an deutsche Arbeitnehmerin
Versehentlich schickt Unternehmerin U ihrer deutschen Arbeitnehmerin A eine in türkischer Sprache verfasste Kündigung. A liest das Schreiben, versteht aber inhaltlich kein Wort und weiß nicht, worum es sich dabei handelt.
Erklärung gelangt auf eine Weise in den Machtbereich des Empfängers, mit der dieser nicht rechnen muss.
E will das ihm vor längerer Zeit von seinem Freund A unterbreitete Kaufangebot über seine Briefmarkensammlung annehmen. E legt eine Annahmeerklärung auf den Schreibtisch des A, ohne dass dies vereinbart war oder A damit rechnen muss. Im Papiergewusel übersieht A den Brief.
Wirksamwerden – Zugang: Tatsächliche Kenntnisnahme, bevor sie nach den gewöhnlichen Umständen zu erwarten war.
M will Geschäftsräume kündigen. Die Kündigung muss am 31.1. zugehen. M fährt am 31.1. um 23 Uhr zu V’s Büro und wirft sie in den Briefkasten. Da V im Büro etwas vergessen hatte, fährt er dort um 23.30 Uhr noch einmal hin. Er guckt auch in den Briefkasten und entdeckt die Kündigung.
Wirksamwerden – Zugangsvereitelung: Unberechtigte Annahmeverweigerung
S will seinem Vermieter V kündigen. Er teilt dies dem V auch telefonisch mit. Die Kündigung muss bis zum 3. des Monats erklärt werden. S möchte sichergehen und schickt sie als Einschreiben mit Rückschein. Postbote P will sie V am 2.3. zustellen, V verweigert die Annahme.
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
Student S will nach dem Examen das Mietverhältnis für sein WG-Zimmer kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter V bis zum 3.3. (ein Dienstag) erklärt werden. S wirft die Kündigung am späten Abend (22 Uhr) des 2.3. in Vs Briefkasten. V leert den Briefkasten erst nach Rückkehr aus dem Urlaub am 6.3.
Einwurf-Einschreiben
S will dem Vermieter V kündigen. Die Kündigung muss bis zum 15.11. erklärt werden. S schickt sie als Einwurf-Einschreiben. Postbote P wirft das Einschreiben am 13.11. vormittags in den Briefkasten des V und bestätigt den Vorgang mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg.
Übergabe-Einschreiben/ Benachrichtigungskarte – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung
M möchte seine Mietwohnung kündigen. Die Kündigung muss V spätestens am 15.11. zugehen. M warnt V vor und gibt sie als Einschreiben am 9.11. auf. Postbote P trifft V am 12.11. nicht an. Er hinterlässt V die Benachrichtigung, V könne das Einschreiben ab 13.11. abholen. V, der um die Frist weiß, holt es bewusst erst am 16.11. ab.
Zugang einer E-Mail
M möchte ihren gebrauchten Trekking-Rucksack verkaufen und bietet ihn A für €50 an. A schickt M um 1.30 Uhr nachts eine E-Mail, dass er den Rucksack für €50 kauft. Das E-Mail-Programm der M zeigt den Posteingang um 1.40 Uhr an.
Zugang im elektronischen Geschäftsverkehr – Zugang eines Telefaxes bei Aufbrauch des Toners
Unternehmer U macht K ein bis Montag befristetes Kaufangebot. K sendet U am Montagmittag seine Annahmeerklärung per Fax. U's Faxgerät empfängt die Erklärung, druckt sie aber nicht aus. Der Toner ist leer. U erhält erst am Dienstag neuen Toner.
Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich
A möchte S kündigen. In der Mittagspause überlässt er ihr die Kündigung zum Durchlesen. S hätte zwar genug Zeit, sie zu lesen. Sie verbringt die Pause aber lieber mit dem Rauchen einiger Zigaretten und liest sie nicht. Nach Pausenende nimmt A das Schreiben wieder an sich.
Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden bei nur kurzzeitigem Überlassen zum Durchlesen
A möchte seiner Sekretärin S kündigen. In der Mittagspause überlässt er ihr das Kündigungsschreiben zum Durchlesen. S liest es durch. Nach Beendigung der Pause nimmt A das Schreiben wieder an sich.
Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – Übergabe, Erlangung der Verfügungsgewalt
A möchte seiner Sekretärin S kündigen. Er fertigt eine schriftliche Kündigungserklärung an. In der Mittagspause übergibt er ihr das Kündigungsschreiben.
Abhandengekommene WE
M möchte eventuell aus seiner Wohnung ausziehen. Er verfasst und unterzeichnet eine Kündigung, schickt sie aber bewusst noch nicht ab. Ms Freundin F entdeckt den Brief. Sie möchte M einen Gefallen tun. Wie schon einige Male in der Vergangenheit bringt sie ihn zur Post. Vermieter V erhält die Kündigung.
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf nach gewöhnlicher Briefkastenentleerung
B will der krankgeschriebenen S kündigen. Die Kündigung muss fristgerecht am 30.6. zugehen. Fahrer (F) des B wirft die Kündigung am 30.6. um 20.30 Uhr in den privaten Briefkasten der S. S hatte an diesem Tag, wie beim Aufenthalt zu Hause üblich, schon um 11 Uhr den Briefkasten geleert.
Wirksamwerden einer Willenserklärung: Keine Abgabe bei Weiterleitung durch falschen Adressaten
K kauft von V eine Eigentumswohnung. Notar N beurkundet den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag enthält ein Rücktrittsrecht, das K ausüben möchte. Er geht davon aus, N sei der richtige Adressat und erklärt gegenüber N den Rücktritt vom Kaufvertrag. N leitet die Rücktrittserklärung ohne Wissen des K an V weiter.
Abgabe empfangsbedürftiger WE unter Abwesenden – Freundin mit Absendung beauftragt
M möchte bei seiner Freundin F einziehen. Um das Mietverhältnis über sein Apartment zu beenden, schreibt er eine an seinen Vermieter V gerichtete Kündigung. Er bittet die F, die Kündigung in den nächsten Postbriefkasten zu werfen.
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit
B will seiner Sekretärin S fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss dazu spätestens am 14.11. erfolgen. B bringt das Schreiben am 12.11. zur Post. Der Postbote wirft den Brief des B am Vormittag des 14.11. in den Briefkasten der S. S ist – wie B weiß – krank.
Testament (Abgabe nicht empfangsbedürftiger Willenserklärung)
Der alleinstehende Bademeister B schreibt sein Testament. Darin vermacht er sein Vermögen der netten P, die den Kiosk im Schwimmbad betreibt.
Abgabe empfangsbedürftiger WE unter Abwesenden - Einwurf in Briefkasten
M möchte bei seiner Freundin F einziehen. Um das Mietverhältnis über sein Apartment zu beenden, verfasst er eine an seinen Vermieter gerichtete Kündigung. Auf dem Weg zu F wirft er den Brief in den nächsten Postbriefkasten.
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